Die Bundesrepublik im Mai 1975: Nachdem sie drei Jahre in Isolationshaft im Hochsicherheitsgefängnis von Stammheim verbracht haben, beginnt unter Leitung des Richters Foth der Mordprozess gegen die vier führenden RAF-Terroristen Andreas Baader Ulrike Meinhof Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe Schon zu Beginn des Prozesses, der von den Angeklagten als Schauprozess bezeichnet wird, gibt es jedoch die ersten Probleme. Die Angeklagten treten gemeinsam in einen Hungerstreik und verweigern jegliche Aussage, um bessere Haftbedingungen zu erreichen. Der Vorsitzende und der gesamte Justizapparat insgesamt sind mit dem Fall absolut überfordert und es beginnt ein fast zweijähriger Justizalbtraum für alle Beteiligten, der schließlich mit dem Tod der Angeklagten endet…
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